Mit Blick auf den verheerenden Zustand der Ferienbetreuung an Förderschulen mit den Schwerpunkten GE und KME in Nordrhein-Westfalen, macht eine Initiative der Stadt Bonn zur Förderung der Jugendarbeit Mut.
Kinder und Jugendliche können unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel zur Durchführung von Ferien- und/ oder Freizeitmaßnahmen (dies beinhaltet Freizeiten, Stadtranderholungen, Tagesveranstaltungen und Modellmaßnahmen/Projektförderungen) erhalten, solange sie ihren Wohnsitz in Bonn haben und zwischen 6 und 21 Jahren alt sind und die Maßnahme durch die Stadt Bonn gefördert wird.
Die Zuschüsse bestehen aus einem Basissatz (zwischen ca. 4 und 8 €), sowie Sonderzuschüssen von 5 € pro Tag bei Kindern und Jugendlichen mit nachgewiesen erhöhtem Unterstützungsbedarf, wie beispielsweise bei körperlicher oder geistiger Behinderung.
Kann der Träger der Freizeit die Beschäftigung eines*einer Inklusionshelfers*in nachweisen, kann sich der Sonderzuschuss auf bis zu 250 € pro Tag erhöhen.
Wir freuen uns über diese Initiative der Stadt Bonn, die zumindest im kleinen Rahmen Teilhabe von Menschen mit Behinderung möglich machen und die Berufstätigkeit von Eltern mit Kindern mit Behinderung sichern kann.
Dennoch fordern wir von den Verantwortlichen in der Landespolitik eine landesweite, einheitliche Lösung, um eine Ferienbetreuung auch an Förderschulen mit den Schwerpunkten GE und KME endlich umsetzen zu können.