Mitwirkung beim Ministerium gemäß § 77 Absatz 3 Schulgesetz NRW

In seinem Schreiben vom 01.06.2023 bestätigt Herr Dr. Urban Mauer, Staatssekretär im NRW-Schulministerium, dass das Ministerium unsere Landeselternschaft der Förderschulen GE & KME in NRW künftig in schulischen Angelegenheiten von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung beteiligen und mindestens halbjährlich zu einem Gespräch über schulische Angelegenheiten in das Ministerium einladen wird (§ 77 Absatz 3 SchulG). Herr Dr. Urban veranlasst die Aufnahme der Landeselternschaft in die Liste der beteiligten Verbände, die auch in der Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften (BASS, bass.schul-welt.de) veröffentlicht ist.

Update 14.06.2023:
Unsere Landeselternschaft ist nun aufgeführt in der Liste der „Verbände und Organisationen nach § 77 Absatz 3 SchulG, die in schulischen Angelegenheiten von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung zu beteiligen sind“.
Siehe: https://bass.schul-welt.de/2031.htm